46 Würdigung: Es kann wie gesagt nicht ausgeschlossen werden, dass der Privatkläger den Beschuldigten bei dieser Vorwärtsbewegung mit den Händen/Fäusten im Gesicht bzw. am Kiefer getroffen hat. Die Verschiebung des Beschuldigten passt zu einem mit der rechten Hand auf die linke Körperseite des Beschuldigten ausgeführten Angriff des Privatklägers. Einen derartigen Stoss/Schlag kann der Privatkläger auch mit dem Pfefferspray in der Hand ausgeführt haben. Zu Gunsten des Beschuldigten muss davon ausgegangen werden, dass er an einer empfindlichen Stelle seines entzündeten Kiefers getroffen wurde.