Der Beschuldigte selbst gab an, in diesem Moment den MP3 Player mit der Klinge behändigt zu haben. Während es aufgrund der Bilder unwahrscheinlich, aber nicht gänzlich ausgeschlossen erscheint, dass er das Messer in den rund 1,5 Sekunden seit dem Beginn des gegen ihn gerichteten Pfeffersprayeinsatzes (bei Videozeit 05:25:12,080) aus seiner rechten Hosentasche gezogen hatte, ist jedenfalls für eine darüber hinausgehende Öffnungsbewegung – geschweige denn eine beidhändige – keine Zeit geblieben (vgl. auch nachstehend). 20.03.2016 05:25:13,680 Beschreibung: Der Privatkläger hat immer noch beide Arme oben, wobei er das Körpergewicht nun ganz auf den vorderen rechten Fuss verlagert hat.