Würdigung: Es ist nicht auszuschliessen, dass der Privatkläger den Beschuldigten hier im Gesicht berührt. Vom Bewegungsablauf her handelt es sich aber eher um einen Stoss/Schubser als um einen Faustschlag. Ausgeschlossen werden kann jedenfalls ein kräftiger Schlag gegen den Kiefer des Beschuldigten (vgl. auch nachstehend). Der Beschuldigte selbst gab an, in diesem Moment den MP3 Player mit der Klinge behändigt zu haben.