20.03.2016 05:25:13,481 Beschreibung: Der Privatkläger verlagert sein Gewicht auf seinen rechten Fuss und geht mit seinem Oberkörper noch mehr auf den Beschuldigten zu. Es macht den Anschein, als ob er die rechte Schulter hebt und seinen rechten Arm in Richtung des Oberkörpers, allenfalls auch in Richtung des unteren Kopfbereichs des Beschuldigten bewegt. Der linke Arm des Privatklägers ist ebenfalls nach vorne gerichtet. Der Beschuldigte wird in diesem Moment quasi vollständig vom Privatkläger verdeckt. Namentlich sind beide Arme/Hände nun nicht mehr zu sehen.