Würdigung: Der Privatkläger hat den Pfeffersprayeinsatz vorübergehend ausgesetzt. Es macht aber den Anschein, als gehe er zum nächsten Angriff über. Beim Beschuldigten sind keine der typischen Auswirkungen von Pfefferspray erkennbar. Es darf deshalb davon ausgegangen werden, dass der Pfefferstrahl oder die "Pfefferspray-Wolke" hier den Beschuldigten – wenn überhaupt – nur geringfügig getroffen bzw. jedenfalls – aus welchen Gründen auch immer – keinen grossen Effekt gehabt hat (vgl. auch nachstehend). 20.03.2016 05:25:13,280 Beschreibung: Der Privatkläger geht mit seinem rechten Fuss wieder einen Schritt auf den Beschuldigten zu.