Bei Betrachtung dieses und des vorangehenden Einzelbildes erscheint denkbar, dass der Beschuldigte etwas aus seiner rechten Hosentasche nimmt. Die zeitlichen Verhältnisse lassen dies aber als unwahrscheinlich erscheinen (vgl. auch nachstehend). 20.03.2016 05:25:13,079 Beschreibung: Der Beschuldigte hat sich zwischenzeitlich praktisch um neunzig Grad nach links in Richtung des Mannes mit dem roten Kapuzenpullover gedreht, zu welchem nun wieder eine etwas grössere Distanz besteht. Der Privatkläger hält den rechten Arm etwas gesenkt vor sich. Er hat zudem den linken Arm angewinkelt und vor den Körper genommen.