44 erstellt gelten. Während der Privatkläger in Richtung des Kopfes des Beschuldigten zielt, versucht dieser auszuweichen, indem er den Kopf abdreht und zurückweicht. Der Privatkläger geht dabei auf den Beschuldigten zu und nicht umgekehrt. Aufgrund der Reaktion des Beschuldigten könnte der Pfefferspray-Angriff ihn allerdings verfehlt oder nur schlecht getroffen haben. Bei Betrachtung dieses und des vorangehenden Einzelbildes erscheint denkbar, dass der Beschuldigte etwas aus seiner rechten Hosentasche nimmt.