41 20.03.2016 05:25:05,681 Beschreibung: Der Privatkläger winkelt seinen rechten Arm etwas an und führt seine Hand an/über seine rechte Gesässtasche. Dort erscheint eine helle, weissliche Fläche von der Grösse einer Hand. Anschliessend hält der Privatkläger – wie sogleich sichtbar werden wird – seinen Arm wieder ausgestreckt neben seinem Körper nach unten. Die weissliche Fläche ist weiterhin im Bereich seiner Hand erkennbar. Der Beschuldigte seinerseits lässt beide Arme neben seinem Körper hängen. Der Mann mit dem roten Kapuzenpullover dreht sich in Richtung der beiden.