Würdigung: Der Privatkläger und der Beschuldigte sprechen miteinander. Während der Beschuldigte dabei relativ relaxt erscheint, wirkt der Privatkläger weiterhin aggressiv und bleibt in seiner "Einsatzstellung", mit der Hand im Bereich der Gesässtasche. Der Beschuldigte macht mit seiner linken Hand eine Geste im Sinne von «was willst du?» in Richtung des Privatklägers. Was er mit seiner rechten Hand macht, bleibt verborgen. Eine beidhändige Öffnung des Messers findet aber nicht statt.