Aufgrund der niedrigen Auflösung des Videos ist allerdings auch nicht ausgeschlossen, dass er dieses bereits in einer Hand hält. Eine beidhändige Öffnungsbewegung war hingegen bis zu diesem Zeitpunkt nicht zu sehen und kann – obwohl der Beschuldigte während ca. einer Sekunde (05:25:02,081 bis 05:25:03,082) hinter dem Privatkläger verdeckt war – aufgrund der zeitlichen Verhältnisse ausgeschlossen werden (vgl. auch nachstehend). Bei der Frau mit den blonden Haaren handelt es sich um D.________. Sie steht sehr nahe beim Geschehen und müsste somit sehr genau mitbekommen, was passiert. Bei der hinter ihr gehenden Frau dürfte es sich um ihre Kollegin handeln.