Der Mann mit dem roten Kapuzenpullover bleibt zurück. Links erscheinen eine Frau mit blonden Haaren sowie zwei weitere Personen (wohl ein Mann und eine Frau) im Bild. Der Privatkläger macht mit dem rechten Fuss einen weiteren Schritt auf den Beschuldigten zu, wobei er seine rechte Hand weiterhin am Gesäss hat. Die linke Hand hält er leicht vor dem Körper. Der Beschuldigte dreht sich derweil um neunzig Grad nach rechts um, dem Privatkläger zu. Der Beschuldigte hat nun beide Hände klar aus bzw. von den Hosentaschen genommen (vgl. auch 05:25:04,080 und ,280) und lässt sie neben seinem Körper nach unten Hängen.