Würdigung: Der Beschuldigte hat zwar den Privatkläger längst bemerkt, lässt sich in Übereinstimmung mit seinen Aussagen aber zunächst nicht auf dessen Provokationen ein, sondern will seinen Weg in Richtung Bahnhof fortsetzen. Die Behauptung des Privatklägers, unvermittelt rücklings von einem Schwarzen niedergeschlagen bzw. gestochen worden zu sein, ist dagegen widerlegt. Die erwähnten weiteren vier männlichen Personen haben nichts mit dem Beschuldigten und dem Privatkläger zu tun. 20.03.2016 05:25:04,480 Beschreibung: Die vier männlichen Personen gehen weiter. Der Mann mit dem roten Kapuzenpullover bleibt zurück.