Würdigung: Der Privatkläger begibt sich aus der allgemeinen Gehrichtung der Gruppe hinaus und wartet vom Trottoir etwas zurückversetzt leicht hinter der ca. brusthohen Betonmauer stehend auf den Rest der Gruppe mit dem Beschuldigten. Ein Pfefferspray ist beim Privatkläger zwar noch nicht als solcher zu erkennen. Es erscheint jedoch möglich, dass sich dieser in seiner rechten Gesässtasche befindet und der Privatkläger sich bereit macht, diesen zu ergreifen. 20.03.2016 05:25:01,282 Beschreibung: Links bei der Betonmauer erscheint mit der weiss-schwarzen Jacke der Beschuldigte im Bild. Er hat seine rechte Hand in oder an der rechten Hosentasche.