Wenn ja, wie oft/wie lange und zeitigte dies auch Auswirkungen beim Beschuldigten? - Versetzte der Privatkläger dem Beschuldigten wirklich einen Faustschlag ins Gesicht? Und wenn ja, wie stark war dieser? - Nahm der Beschuldigte das Tatwerkzeug tatsächlich erst während dieser allfälligen Handlungen des Privatklägers hervor bzw. öffnete er die Klinge des MP3 Players wirklich erst in diesem Zeitpunkt, unmittelbar vor dem Einsatz des Messers?