Oder liess er sich auf eine Konfrontation ein? - Wurde die tätliche Auseinandersetzung wirklich vom Privatkläger initiiert, oder ging die erste physische Handlung – wie an der Berufungsverhandlung von der Privatklägerschaft behauptet – vom Beschuldigten selbst aus? - Setzte der Privatkläger tatsächlich Pfefferspray gegen den Beschuldigten ein? Wenn ja, wie oft/wie lange und zeitigte dies auch Auswirkungen beim Beschuldigten? - Versetzte der Privatkläger dem Beschuldigten wirklich einen Faustschlag ins Gesicht?