Weiter gab D.________ zunächst zu Protokoll, sie habe gesehen, dass der Dunkelhäutige etwas in der Hand gehalten habe, und zeigte dabei, wie die Person die rechte Hand seitwärts nach unten gestreckt gehalten haben soll. Auf Nachfrage konnte sie aber weder angeben, in welcher Hand die Person diesen Gegenstand gehalten hatte, noch wollte sie bestätigen, den Gegenstand in jenem Zeitpunkt überhaupt in deren Hand gesehen zu haben.