Dazu in Widerspruch stehen ihre sehr pauschalen Angaben. Insbesondere erscheint wenig glaubhaft, dass sie nicht gesehen haben will, wie genau es losgegangen sei. Als widersprüchlich erweisen sich auch ihre Aussagen zum Einsatz des Messers durch die dunkelhäutige Person und überhaupt zum Ablauf der Auseinandersetzung. So gab die Zeugin zuerst an, sie habe ein Messer gesehen und beobachten können, was geschehen sei, nur um auf konkrete Frage nach einer Waffe dann anzugeben, dass sie nichts bzw. nur gesehen habe, dass der Dunkelhäutige etwas «unten» gehabt habe, das er dann auf dem Weg zum Bahnhof weggeschmissen habe. Weiter gab D.___