Auffällig ist zudem, dass C.________ den angeblichen Pfeffersprayangriff im weiteren Verlauf der Befragung nicht mehr explizit dem Beschuldigten zuordnete, sondern jeweils von mehreren Personen sprach («sie»), welche ihm «Gas» in die Augen gegeben hätten, während er gleichzeitig offenkundig (nur) vom Privatkläger und vom Schwarzen sprach, welche sich geschlagen hätten und welche er zu trennen versucht habe. Auch hinsichtlich des Zeitpunkts des Einsatzes eines Pfeffersprays widersprach sich C.________. Einmal soll dies vor seinem Versuch, die beiden Kontrahenten zu trennen, gewesen sein, einmal danach.