Zudem soll C.________ bereits um 05:26 Uhr vorläufig festgenommen worden sein. Auf dem Überwachungsvideo taucht die Person mit dem roten Pullover allerdings um 05:27:04 - :21 Uhr nochmals bei der Zu-/Ausfahrt SBB auf, ergreift einen Gegenstand, welcher sich auf der rechtsseitigen Betonmauer befindet, und macht auch den Eindruck, sich vergewissern zu wollen, dass nichts am Tatort zurückgeblieben ist. Wenngleich Vieles dafür spricht, dass es sich dabei um C.________ handelt, kann mit der Vorinstanz letztlich offen bleiben, ob C.________ auf dem Überwachungsvideo zu sehen ist oder nicht.