Dies alles deutet darauf hin, dass es sich bei der auf den Videobildern ersichtlichen männlichen Person mit dem roten Pullover und der schwarzen Jacke tatsächlich um C.________ handelt. Zweifel daran ergeben sich allerdings aus dem Umstand, dass dieser gemäss Sicherstellungsverzeichnis bei seiner Anhaltung einen dunkelblauen Strickpullover getragen hatte und kein roter Pullover sichergestellt wurde. Zudem soll C.________ bereits um 05:26 Uhr vorläufig festgenommen worden sein.