als den algerischen Kollegen des Privatklägers, welcher zu viel getrunken gehabt habe und auf den Videobildern den roten Pullover und die schwarze Jacke trage (Nr. 6 auf pag. 257). C.________ wies im Zeitpunkt seiner körperlichen Untersuchung durch das IRM deutlichen Mundalkoholgeruch auf und musste sich offenbar noch kurz vor seiner Einvernahme vom Nachmittag übergeben. Mit geschätzt 170 cm sind der Beschuldigte und C.________ in etwa gleich gross. Dies alles deutet darauf hin, dass es sich bei der auf den Videobildern ersichtlichen männlichen Person mit dem roten Pullover und der schwarzen Jacke tatsächlich um C.________ handelt.