Die Polizei sei ja nicht zugegen gewesen und täusche sich über viele Sachen. Seine Darstellung, von einer ihm unbekannten Person unvermittelt und grundlos hinterrücks einen Schlag erhalten zu haben, steht allerdings in klarem Widerspruch zu den Videoaufzeichnungen. Wenngleich nicht auszuschliessen ist, dass der Privatkläger sich aufgrund der Folgen der Verletzungen tatsächlich nicht mehr an das Vorgefallene erinnern kann (oder aufgrund psychologischer Schutzmechanismen