Auffälligerweise ganz sicher war er sich hingegen darin, dass er die Konfrontation mit dem Beschuldigten weder gesucht, noch diesem einen Faustschlag verpasst, noch einen Pfefferspray gegen diesen eingesetzt habe; solche Dinge mache er nicht. Er bestand auch darauf, überhaupt keinen Pfefferspray mit sich geführt zu haben. Auf Vorhalt, dass es auf den Videos anders aussehe, reagierte der Privatkläger gereizt. Die Polizei sei ja nicht zugegen gewesen und täusche sich über viele Sachen.