Ein zukünftiges vollständiges Ausheilen der Nerven und Muskeln werde trotz der leichten elektrophysiologischen und klinischen Besserung als eher unwahrscheinlich erachtet. Klinisch seien die Defizite mit eingesetzter Kontraktur der Hand- und Fingermuskeln und Atrophie derselben sehr ausgeprägt. Auch elektrophysiologisch sei das Ausmass des Nerven- und Muskelschadens deutlich ausgeprägt. Residuelle Defizite seien wahrscheinlich. Aktuell sei der Privatkläger in sämtlichen Tätigkeiten des Alltags erheblich eingeschränkt.