Solche Restschäden würden bei axonalen Nervenschäden erfahrungsgemäss meistens zurückbleiben. Laut dem oberinstanzlich eingeholten Bericht der Klinik für Neurologie vom 2. November 2017 (pag. 785 f.) könne aufgrund der fehlenden Nerven-Muskel- Kontinuität des N. ulnaris zu dem an der Hand befindlichen M. interosseus dorsalis I 19 Monate nach dem Unfallereignis nicht von einer relevanten Besserung im Verlauf ausgegangen werden. Ein zukünftiges vollständiges Ausheilen der Nerven und Muskeln werde trotz der leichten elektrophysiologischen und klinischen Besserung als eher unwahrscheinlich erachtet.