Bleibende Einschränkungen wie verminderte Kraft, gestörte Feinmotorik, Kälteempfindlichkeit und Gelenksteifigkeit der kleinen Fingergelenke und Sensibilitätseinschränkung würden bleiben. Der rechte Arm / die rechte Hand werde mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Hilfshand bleiben. Therapeutische Massnahmen in Form von Ergotherapie, Physiotherapie oder Schienen während der Nacht, allenfalls ergänzt durch Schmerzmedikamente, würden den Privatkläger noch längere Zeit begleiten.