Danach komme es zu Schädigungen dieser Verbindungen. Nach zwei Jahren seien irreversible Fibrosierungen der Muskeln vorhanden, so dass ein bleibender Muskelschaden mit bleibendem Funktionsverlust auftrete. Beim Privatkläger habe auch nach einem Jahr und sieben Monaten keine Aktivität für die vom Nervus ulnaris innervierten Handmuskeln gefunden werden können. Eine vollständige Erholung sei unwahrscheinlich und die stark verminderte Sensibilität der Hand werde in Zukunft mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit nicht vollstän-