Wenngleich die Nervenregeneration noch am Laufen sei, würden mit grosser Wahrscheinlichkeit bleibende Einschränkungen der Sensibilität und auch der Kraft und damit einhergehend eine erhebliche Funktionsstörung der oberen Extremität zurückbleiben. Die Feinmotorik wie auch die Grobmotorik seien gestört und bleibende Nervenschmerzen seien ebenfalls möglich. Mit grösster Wahrscheinlichkeit werde es zu bleibenden Einschränkungen und Störungen mit Funktionseinschränkung kommen. Zudem klage der Privatkläger über Probleme mit der Verarbeitung der Geschehnisse.