Die Kraft für die Aktivierung der kleinen Handmuskeln sei aber noch nicht wiedergekommen und auch für die Fingerspreizung und -adduktion sei noch eine Lähmung vorhanden gewesen. Es habe zudem eine stark verminderte Sensibilität der Hand persistiert, weshalb eine Schutzfunktion bei Exposition mit gefährlichen Gegenständen oder thermischen Einflüssen nicht gegeben gewesen sei. Der Privatkläger sei derzeit ein funktioneller Einhänder, für Tätigkeiten im Alltag und im Haushalt auf die Unterstützung seiner Mutter angewiesen und bis auf weiteres arbeitsunfähig.