Ob er einen Gegenstand in der Hand halte, müsse der Privatkläger mit den Augen kontrollieren. Es bestehe ein grosses Risiko von Verbrennungen und anderen Verletzungen. Nervenschmerzen seien ebenfalls ein Thema. Hinsichtlich Sensorik sei die oberflächliche Sensibilität ab Ellenbogen stark reduziert. Der Privatkläger sei in allen Alltagsaktivitäten (Selbstversorgung und Freizeit) sowie auch in der beruflichen Tätigkeit stark eingeschränkt.