der klinische Verlauf bezüglich allfälliger bleibender Einbussen des Gefühlsempfindens sowie der Beweglichkeit der rechten Hand abgewartet werden. In einem zusätzlichen Aktengutachten vom 22. September 2016 führte das IRM aus, dass aufgrund der bisherigen Feststellungen und vorhandenen Unterlagen keine metrische Aussage zur Tiefe der Verletzungen in der rechten Achsel getätigt werden könne. Selbst wenn dies aber möglich gewesen wäre, hätte dies keinen verlässlichen Rückschluss auf die Länge des Tatwerkzeugs zugelassen. Dies weil einerseits ein längeres Tatwerkzeug nicht notwendigerweise maximal in den Körper eindringe und andererseits ein kürzeres Tatwerkzeug mittels kräftiger Bewegung