Eine psychiatrische Folgebeurteilung hinsichtlich des Auftretens einer posttraumatischen Belastungsstörung werde aber empfohlen (pag. 197). Das IRM kam im rechtsmedizinischen Gutachten vom 9. Mai 2016 zu folgender Beurteilung: Die Gefässverletzungen an der rechten Achsel, namentlich die fast vollständige Durchtrennung der Achselschlagader und -vene, hätten eine akute Lebensgefahr begründet, welche nur mittels Notfalltransfusion von Blut und Notfalloperation der Achselgefässe habe abgewendet werden können.