Das Gefühlsempfinden im Versorgungsgebiet des N. medianus und N. ulnaris sei aufgehoben gewesen, d.h. in etwa an der rechten Hand bis auf den Daumen und die daumenseitige Hälfte des rechten Zeigefingers sowie am rechten Unterarm streckseitig. Motorisch hätten sich bei Austritt am 11. April 2016 eine erhaltene Funktion der Handgelenk- und Fingerstrecker (M5 = normale Kraft), eine deutliche Schwäche der Finger- und Daumenbeuger (M3 = Bewegung gegen die Schwerkraft gerade noch möglich) sowie eine Lähmung der intrinsischen Handmuskulatur (M0 = komplette Lähmung) gezeigt (pag. 197). Der Behandlungsdokumentation des R._____