Diesbezüglich kann auf die vom R.________Spital vor bzw. während der Operation erstelle Bilddokumentation der Verletzungen verwiesen werden (pag. 203 ff.). Verletzungen der Brust- und Bauchhöhle seien nicht festgestellt worden (pag. 196). Gemäss der Behandlungsdokumentation habe sich der postoperative Verlauf ohne Komplikationen gestaltet und die Wundheilung sei komplikationslos verlaufen. Das Gefühlsempfinden im Versorgungsgebiet des N. medianus und N. ulnaris sei aufgehoben gewesen, d.h. in etwa an der rechten Hand bis auf den Daumen und die daumenseitige Hälfte des rechten Zeigefingers sowie am rechten Unterarm streckseitig.