Der Privatkläger sei sofort ins R.________Spital verbracht worden. Klinisch hätten sich u.a. eine spritzende Blutung der rechten Achsel-/Armschlagader sowie Zeichen eines blutverlustbedingten Schocks mit instabilem Kreislauf gezeigt. Es seien notfallmässig zwei ungekreuzte Bluttransfusionen (ohne Verträglichkeitsprobe) durchgeführt und der Privatkläger notfallmässig operiert worden, da die spritzende Blutung von aussen nur suboptimal habe abgedrückt werden können. Dabei seien weitere Transfusionen erfolgt (pag. 196). Es seien gemäss Behandlungsdokumentation des R._____