10.8.2 Körperliche Untersuchung Der Privatkläger wurde am 20. März 2016 ab 19:35 Uhr, also nach erfolgter Operation, durch das IRM untersucht. Er gab an, 191 cm gross und ca. 70kg schwer zu sein und letztmals um ca. 1 Uhr in der Früh vier Biere getrunken zu haben. Ein Drogenkonsum wurde verneint (pag. 199). Das IRM nahm die bereits operativ versorgten Wunden aus Rücksicht auf das Patientenwohl und zur Vermeidung einer Infektionsgefahr nicht erneut in Augenschein. Aufnahmen wurden lediglich von den bereits versorgten Verletzungen gemacht (pag.