28 10.8.1 Keine Forensisch-toxikologische Untersuchung Dem Privatkläger wurde zwar unmittelbar nach seiner Einlieferung in das R.________Spital ebenfalls Blut und Urin abgenommen (vgl. pag. 200), die Proben wurden allerdings offenbar versehentlich nicht an das IRM weitergeleitet (vgl. pag. 201) und auch nicht aufbewahrt (vgl. pag. 376). Eine forensisch-toxikologische Analyse war deshalb nicht mehr möglich. 10.8.2 Körperliche Untersuchung Der Privatkläger wurde am 20. März 2016 ab 19:35 Uhr, also nach erfolgter Operation, durch das IRM untersucht.