381 f.) erlitt der Beschuldigte im Dezember 2015 einen Bruch des Unterkiefers links mit gleichzeitigem Bruch eines Weisheitszahnes, weshalb der Kiefer operativ mit einer Metallplatte stabilisiert worden war. Im Verlauf habe sich – trotz antibiotischer Behandlung – eine Störung der Frakturheilung eingestellt, als deren Grund eine Entzündung des Kieferknochens vermutet worden sei. In diesem Zusammenhang seien vermehrt Nachkontrollen und regelmässige Spülungen im Gebiet der Wundheilungsstörung notwendig gewesen.