Sie glaube, sie habe schon etwas in den Augen gesehen, «vielleicht wegen der Aufregung». Sie glaube, dass er geweint habe. Atembeschwerden habe der Beschuldigte auf Frage nicht gehabt (pag. 330 Z. 132 ff.). Auf Frage, ob an diesem Abend von jemandem Pfefferspray oder «Gas» eingesetzt worden sei, antwortete D.________: «Ich habe nichts gesehen» (pag. 330 Z. 151). Davon, dass der Beschuldigte gemäss seinen Aussagen vom Privatkläger beschimpft worden sei, habe sie ebenfalls nichts mitbekommen (pag. 331 Z. 160). Auf dem ihr vorgehaltenen Standbild der Überwachungsaufnahmen (pag. 334) erkannte D.___