Sie habe die dunkelhäutige Person nachher – etwa nach ein bis zwei Minuten (pag. 332 Z. 242) – nochmals getroffen. «Er» habe zu ihr gesagt: «ER hat gesucht». Danach habe sie den Zug genommen. Der Beschuldigte habe Blut auf seiner Jacke gehabt und sie habe ihm gesagt, dass er dieses wegmachen solle (pag. 330 Z. 120 ff.). Auf Frage habe der Beschuldigte nicht über Schmerzen geklagt und auch nicht ausgesehen, als habe er Schmerzen gehabt. Es könne auf Frage sein, dass er geweint habe. Sie wisse aber nicht, ob er geweint habe. Sie glaube, sie habe schon etwas in den Augen gesehen, «vielleicht wegen der Aufregung».