Auf Nachfrage, was sie genau gesehen habe, meinte sie, sie habe am Anfang gesehen, wie sie sich gestritten und sich danach geschlagen hätten, und fügte an: «Eigentlich haben sie sich gar nicht richtig geschlagen, der Dunkelhäutige ging sofort auf ihn [den Privatkläger] los» (pag. 330 Z. 109 ff.). Sie habe die Bilder nicht genau vor sich. B.________ sei vor ihr gewesen und der Dunkelhäutige habe den Rücken gegen sie gerichtet gehabt. Er habe den Privatkläger gegen «da» – dabei zeigte sie auf die linke Schulterseite – gestochen (pag. 330 Z. 114 ff.). Sie habe die dunkelhäutige Person nachher – etwa nach ein bis zwei Minuten (pag.