Sie glaube, es sei ein kleines Messer gewesen. Sie habe auf Frage nicht genau gesehen, was er weggeworfen habe, sondern einfach das Gefühl gehabt, dass es ein Messer gewesen sei. Sie habe einfach gesehen, dass er [der Beschuldigte] etwas in der Hand gehalten habe [dabei zeigte D.________, wie der Beschuldigte die rechte Hand seitwärts nach unten gestreckt gehalten habe]. Sie gehe davon aus, dass es ein Messer gewesen sei, da es ja etwas Spitziges, etwas das schneidet, habe sein müssen (pag. 329 Z. 52 ff.). Sie könne weder sagen, wann der Dunkelhäutige den Gegenstand hervorgenommen habe, noch in welcher Hand dieser den Gegenstand gehalten habe (pag. 329 Z. 84 ff.).