Sie hätten sich «zerstritten, geschlegelt» und der Dunkelhäutige habe das Messer gehabt. Nachher habe sie B.________ voller Blut gesehen. Er sei bis zur Polizei gerannt und sie selbst sei schnell weggegangen. Der Dunkelhäutige sei hinter ihr bzw. einfach neben ihr gewesen (pag. 328 Z. 37 ff.). Auf Frage, ob der Dunkelhäutige bei der Auseinandersetzung eine Waffe oder einen ähnlichen Gegenstand eingesetzt habe, antwortete D.________, sie habe nichts gesehen, nur dass er «unten» etwas gehabt habe, dass er dann auf dem Weg zum Bahnhof weggeschmissen habe. Sie glaube, es sei ein kleines Messer gewesen.