331 Z. 163). Glaublich sei ein Schwarzer, der «gestochen» habe, mit ihnen gelaufen. Sie [B.________ und der Schwarze] hätten sich schon vorher, vor dem Laufen, gestritten. Sie seien dann gelaufen, dann habe sie gemerkt, dass sie sich zerstritten gehabt hätten, und sie habe zu ihnen gesagt, dass sie aufhören sollten. Sie habe aber nichts machen können. Sie habe dann auch die Polizei in der Nähe gesehen. Sie habe dann ein Messer gesehen und sei nach vorne gegangen. Sie habe sich etwas nach hinten abgesetzt, dorthin, wo die Velos stehen würden. Sie habe aber trotzdem gesehen, was passiert sei. Sie hätten sich «zerstritten, geschlegelt» und der Dunkelhäutige habe das Messer gehabt.