24 Ab dem Laptop des Beschuldigten konnte die Rufnummer einer gewissen «________» erhoben werden. Eine CCIS-Abfrage ergab, dass die Nummer auf D.________ registriert war (vgl. pag. 123). D.________ wurde in der Folge am 2. Juni 2016 delegiert als Auskunftsperson einvernommen. Sie bestätigte, in der Tatnacht mit einer Kollegin und deren Freund in der Reithalle und beim Vorfall zugegen gewesen zu sein. Sie habe B.________ in der Reithalle getroffen – wobei sie bestätigen könne, mit diesem die Rufnummer ausgetauscht zu haben (pag. 331 Z. 163).