309 Z. 290 f.). Auf Frage, ob B.________ den Schwarzen vor dem eigentlichen Vorfall angegriffen gehabt habe, meinte C.________, davon wisse er nichts, er erinnere sich nicht. Sie hätten normal gesprochen. Es könne auf Frage sein, dass sich sein Kollege B.________ gegen den Angriff des Schwarzen gewehrt habe. Er könne bestätigen, dass er dies gesehen habe. Auf Nachfrage, was genau er gesehen habe, gab C.________ allerdings an, er habe nichts gesehen, bloss «Gas», danach habe er sie trennen wollen. Dann habe er Blut gesehen und er [B.________] sei am Boden gewesen (pag. 310 Z. 329 ff.). Er könne bestätigen, B.______