23 rensicherung. Gemäss IRM wies er deutlichen Alkoholmundgeruch auf (pag. 211). Er wurde auf 170 cm Grösse und ein Gewicht von 65 kg geschätzt (pag. 210). Anlässlich der am Nachmittag (ab 14:05 Uhr) desselben Tags durchgeführten delegierten Einvernahme als Auskunftsperson verneinte C.________, in der vergangenen Nacht Alkohol konsumiert zu haben. Aus dem Protokoll geht allerdings hervor, dass er vor der Einvernahme hatte erbrechen müssen (pag. 304 Z. 31 ff.). Zur Sache gab C.________ zu Protokoll, er sei mit einem Marokkaner namens B.____