_ vom 20. März 2016 C.________ hatte sich während der Erstversorgung des Privatklägers als Kollege desselben zu erkennen gegeben. Da eine Tatbeteiligung zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde C.________ (gemäss pag. 108 um 05:26 Uhr) vorläufig festgenommen und der Untersuchung durch das IRM und den KTD zugeführt (vgl. pag. 119). Gemäss Sicherstellungsverzeichnis trug er bei seiner Anhaltung weisse Turnschuhe, eine schwarze Winterjacke, einen dunkelblauen Strickpullover und anthrazitfarbene Jeans (pag. 155). Während den Untersuchungen (ab 07:30 Uhr) verhielt sich C._