Z. 1 ff). Sein gesundheitlicher Zustand habe sich seit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung nicht wirklich verbessert. Es gehe mit seinem Arm immer noch gleich. Das heisse, er spüre nichts und könne gewisse Sachen nicht alleine erledigen (pag. 836 Z. 29 ff.). Zum Beispiel brauche er manchmal Hilfe beim Anziehen. Er könne den Arm als Hilfshand benutzen, um etwas festzuhalten, aber das funktioniere nicht immer gleich gut (pag. 839 Z. 20 ff.). Er leide zudem unter psychischen Folgen des Vorfalls vom 20. März 2016. Er habe Angst und Stress und sehe Bilder vor sich, wie der Unfall passiert sei (pag. 837 Z. 19 f.).