580 Z. 38). In Bezug auf seinen Gesundheitszustand gab der Privatkläger an der Hauptverhandlung zu Protokoll, es gehe ihm nicht gut. Er könne psychisch und physisch nichts mehr aus seinem Leben machen. Sein Arm sei ganz gelähmt, er könne nicht mehr schneiden und essen, nicht mehr schwer tragen und nicht mehr richtig duschen. Es sei alles sehr kompliziert. Er habe auch noch überall Schmerzen. Auf einer Skala von 1-10 würde er deren Stärke mit 9 bezeichnen. Er habe Ameisen im Arm und spüre seine Hand nicht mehr.